juristische Grundlage von Streckensperrungen

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Bender_74
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juristische Grundlage von Streckensperrungen

Beitrag von Bender_74 »

Die unerfreulichsten Verkehrsbeschränkungen für Motorradfahrerinnen und -fahrer sind Streckensperrungen. Solche Fahrverbote gelten meist an Wochenenden und Feiertagen - also genau dann, wenn Motorradfahren zeitlich attraktiv ist. Grund für diese Maßnahmen sind außergewöhnlich hohe Unfallzahlen auf speziellen Streckenabschnitten oder Klagen von Anwohnern gegen die angeblich hohe Lärmbelästigung durch die große Anzahl von Motorrädern.


Die rechtliche Handhabe finden die anweisenden Verkehrsbehörden im Paragraph 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StvO). Dort heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (. . .) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen."
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Quelle:motorrad online
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4711

Re: juristische Grundlage von Streckensperrungen

Beitrag von 4711 »

wer was gegen schlechte Straßen unternehmen möchte
hier melden http://www.bu-bitumen.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
und hier ins Forum wegen Streckensperrung http://www.bikerunion.de" onclick="window.open(this.href);return false;

LG 4711 :)
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