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Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überholen)!!

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 00:29
von DvGg1
Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überholen)
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Rechtlich gesehen ist das umfahren der im Stau befindlichen PKW ein Überholvorgang!

Innerhalb geschlossener Ortschaft auf einer zweispurigen Fahrbahn ist das vorbeifahren erlaubt, wenn der Abstand zu den zu überholenden Fahrzeugen und der Abstand zum Gegenverkehr gewährleistet ist!!
Bei der Gewährleistung spricht man von 1 Meter Abstand!!

Dabei ist zu beachten, daß in keinem Fall eine durchzogene Linie überfahren werden darf!!
(Auch nicht Haltelinien im Kreuzungsbereich)

Innerhalb geschlossener Orts darf in keinem Fall, bei vierspurigen Fahrbahnen, auf der Gegenfahrbahn überholt werden!!
(( Ausdrückliches Verbot der StVO (Straßenverkehrsordnung) im § 42 Absatz 6 Nr. 1c. ))

Auch bei mehr als zwei Spuren in jeder Richtung!!

Das Durchschlängeln zwischen zwei Fahrstreifen:
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Die BLFA-StVO (Bund-Länder-Fachauschuss-Straßenverkehrsordnung) ist für das durchschlängeln zwischen zwei Fahrzeugen in derselben Richtung!!

Die StVO besagt, das beim überholen ein ganzer Fahrstreifen zur Verfügung stehen muß!!

Also, im Streitfall kann man nicht davon ausgehen, daß die BLFA-StVO sich über das Wort der StVO hinweg setzen würde!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Grundsätzlich verboten, rechts zu überholen!!

Ausnahme: Bei Fahrzeugschlangen!
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In dem Fall darf mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorsichtig rechts überholt werden!!
Der BGH (Bundesgerichtshof) erlaubt, ein recht überholen, nur wenn eine Fahrzeugkolonne weniger als 60 Km/h fährt oder ein Stillstand vorzufinden ist!
Dabei darf die Mehrgeschwindigkeit dem Linken Verkehr gegenüber von 20 Km/h nicht überschritten werden!!

Das durchfahren eines Staus wird also auf der Autobahn toleriert, bedeutet aber im Schadensfall nicht unbedingt einen Rechtsanspruch, daher ist äußerste Vorsicht geboten!!

Im Stau durchschlängeln

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 13:00
von Carlos
Hallo.

Auf Legal Tribune Online habe ich diesen aktuellen Artikel gelesen und als "lesenswert" befunden.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3 ... utobahnen/" onclick="window.open(this.href);return false;

Er beschreibt das Urlaubsphänomen auf Autobahnen und (auszugsweise?) welches Verhalten (theoretisch) welche Ordnungswidrigkeit darstellt. Gute Unterhaltung!

In diesem Sinne: Gute Reise und oben bleiben!
Carlos

Edit bittet um Nachtrag:

Vor einiger Zeit hatten wir bereits einen Beitrag zum Durchfahren der Gasse im Stau durch Moppedfahrer:
http://www.kilometerfresser.eu/forum/vi ... f=25&t=235" onclick="window.open(this.href);return false;

Insofern ergänzt sich das wohl ganz gut.

Re: Recht und Stau

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 10:00
von Bender_74
Ein aktueller Artikel zum Thema Motorrad und Stau:
... Frühzeitiges Ermüden beim Stop-and-go, gesundheitsschädliche Beeinträchtigung durch Abgase und die Gefahr, am Stauende übersehen zu werden, sind laut Haasper Probleme, von denen Motorradfahrer im Stau besonders betroffen sind. Erlaubt ist theoretisch, dass sie ganz links andere Fahrzeuge überholen. An dieser Stelle ist jedoch nur selten Platz für einen ausreichenden Sicherheitsabstand - deshalb kommt das in der Praxis meist nicht infrage.

Wer im Stau mit einem Motorrad andere Fahrzeuge rechts überholt, muss laut Sven Radmacher vom Deutschen Verkehrsrat (DVR) mit einem Bußgeld von 100 Euro und 3 Punkten in Flensburg rechnen. Das Befahren des Seitenstreifens werde mit 75 Euro und 2 Punkten geahndet....
Quelle und kompletter Artikel: Mainpost, 11.06.2013

Re: Recht und Stau

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 21:22
von bob317
Bender_74 hat geschrieben:Ein aktueller Artikel zum Thema Motorrad und Stau:
Das Befahren des Seitenstreifens werde mit 75 Euro und 2 Punkten geahndet....
Das kann ich bestätigen. :( :(

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 20:51
von Zylinder
Motorradfahrer im Stau: Durchschlängeln erlaubt?

Viele Motorradfahrer schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Alles wichtige zu den gesetzlichen Regeln und drohenden Strafen.

Hindurchschlängeln im Stau ist für Motorradfahrer verboten.

Beim Rechtsüberholen gelten für Biker die gleichen Regeln wie für Autofahrer.

Für zulässiges Linksüberholen bleibt oft zu wenig Platz.

Regelmäßig schlängeln sich Motorradfahrer auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch den Stau zu kommen. Dabei nutzen sie oft auch die Rettungsgasse. Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Dieses Verhalten ist verboten.
Das Hindurchschlängeln ist verboten.

Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.
Rettungsgasse freigeben?

Regelmäßig wird darüber diskutiert Motorradfahrern das Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. Dabei wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für Motorradfahrer freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Motorradfahrer am Ende der Rettungsgasse selbst stauen und dort Rettungsfahrzeuge daran hindern, bis zur Unfallstelle zu kommen. Zudem besteht nach Einschätzung des ADAC die reale Gefahr, dass Pkw-Fahrer unerlaubt dem Beispiel folgen und somit die Akzeptanz der Rettungsgasse verloren ginge, deren Bildung und Offenhalten durch jahrelange Aufklärungsarbeit, Nachschärfen der Straßenverkehrsordnung und erhöhte Bußgelder erst mühsam erreicht wurde.
Standspur freigeben?

Alternativ wird vorgeschlagen, die Standspur für Motorradfahrer im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich die Motorradfahrer unmittelbar vor einer Unfallstelle auf dem Standstreifen stauen und möglicherweise Rettungskräfte behindern.

Quelle ADAC

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 23:37
von Cyrell Snear
Stand da nicht auch noch ein Fahrverbot im Raum ? Das wäre für mich mit Abstand das größte Problem. :shock:
Bislang habe ich es bis auf zwei mal vermeiden können, mich durchzuschlängeln. :roll:

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 06:58
von Thom
Ganz realistisch betrachtet, reicht in einer Baustelle die Fahrbahnbreite nicht aus, um mit einem Auto den vorgeschriebenen seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Also ist diese Argumentation eine Blase, um etwas zu unterbinden, was man nicht wünscht. Auch das Argument, das die Motorradfahrer sich dann vor dem Hindernis stauen und die Zufahrt der Rettungskräfte verhindern ist eher theoretischer Natur. Ich habe noch nie einen Stau erlebt, wo ich an dem Hindernis nicht problemlos vorbei gekommen wäre und damit den Stau um ein paar Meter verkürzt hätte.

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 17:22
von kautabbak
Jo, neueste Regelung besagt zu allem noch ein Fahrverbot.

Leider ist die Dummheit auch mit den Motorradfahren
Ich musste es schon miterleben, dass in einer Vollsperrung, bei der man 500m vor dem Geschehen, Stillstand und ohne Ende Blaulichtaufgebot sah, die Kollegen auf dem Zweirad bis "in" die Unfallstelle gefahren sind.
Da ich mich die ca. 500m vorher eingereiht hatte, konnte ich die angeregten Diskussionen zwischen den Ordnungshütern und den Moped Fahrern ganz gut beobachten.

Leider haben nicht alle von uns immer das Hirn an...
Da gibt es ja immer diese bösen 5%, die gehen wohl an keiner Gruppe vorbei ;)

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:49
von Cyrell Snear
kautabbak hat geschrieben:
Leider ist die Dummheit auch mit den Motorradfahren
Genau das muss ich auch ständig beobachten. Ich würde mich nicht wundern,wenn es sich dabei um jenes Klientel handelt, daß "Brülltüten " anschraubt und "Rennen" auf öffentlichen Straße fährt. Ähnliches Phänomän finde ich regelmäßig bei uns auf der Arbeit. Unsere Geschäftsführung sagt; "Auch wer zeitig abgelöst wird, darf sich frühestens 5 Minuten vor Feierabend an der Stempeluhr einfinden." Trotzdem finden sich immer wieder ein Dutzend Kollegen, die sich 20 Minuten und früher vor der Uhr einfinden! Das Resultat : Wir dürfen nicht mehr in Zivil ausstempeln, sondern müssen dies in Arbeitskleidung tun. Geändert hat sich am Verhalten der Kollegen dadurch aber nichts, außer das einige jetzt in Arbeitskleidung nach Hause fahren. :roll:

Re: Durchschlängeln von Motorrädern im Stau (rechts überhole

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 09:45
von Waldschrat
Schwieriges Thema.
Zumal der Verkehr ja auch nicht macht, was er soll.
Ok, wenn vorne ein Chemiezug quer liegt, dann steht auf Dauer alles.
Aber im Berufsverkehr - da haut das doch nicht hin. Mal fährt es links 120, ne Minute später nur noch 60 oder gar 20. Oder umgekehrt. Und diese Schwankungen gibt es auf jeder Spur unterschiedlich. Da steht man auf der linken Spur und alle anderen Spuren laufen. Soll ich nun in der rechten Spur ebenfalls stehen bleiben, wenn es sich links staut? Also aus Solidarität mitbremsen, obwohl vor mir alles frei ist? Nur um ein illegales Rechtsüberholen zu vermeiden? Was meint wohl mein Hintermann dazu?
Gas gibt man spätestens, wenn der Spiegel vollständig mit dem Schriftzug "MAN" ausgefüllt ist....

Zum Glück halten sich die Ordnungshüter bei solchem Verkehr fern.