Hallo,
habe etwas interessantes zum Thema Winterreifenpflicht gefunden.
Quelle:
https://www.polizei-nrw.de/artikel__7328.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle Jahre wieder - von Oktober bis Ostern
Auch wenn der diesjährige Oktober kaum Anlass bot, ins Rutschen zu geraten -spätestens jetzt sollten geeignete Reifen montiert werden!
Was legt das Gesetz fest?
Seit Ende 2010 besteht die "konkrete Winterreifenpflicht“ des § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier werden für bestimmte Witterungsverhältnisse sogenannte M+S-Reifen gefordert. M+S-Reifen (M+S steht für "Matsch und Schnee“) sind durch das M+S-Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Nicht nur Winterreifen, sondern auch Ganzjahres-/Allwetterreifen mit entsprechenden Kennzeichnungen fallen darunter. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Wetterverhältnissen den nötigen Griff gewährleistet.
M+S-Reifen-Pflicht besteht bei:
Glatteis
Schneeglätte
Schneematsch
Eis- oder Reifglätte
Wann müssen M+S-Reifen montiert sein?
Eine Pflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind M+S-Reifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen. Experten empfehlen jedoch diese nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen montiert sein.
Für wen trifft die Regelung zu?
Die Regelung der "Winterreifenpflicht" gilt für fast alle Kraftfahrzeuge im Sinne der Definition des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz und somit nicht nur für PKW, sondern auch für motorisierte Zweiräder.
Wichtig: Nicht nur bei eigenen Fahrzeugen sollten M+S-Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist die Fahrerin/der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Sonderregelungen
Für den größten Teil der motorisierten Verkehrsteilnehmer gilt die "Winterreifenpflicht". Ausnahmen benennt der § 2 Abs. 3a StVO in Satz 3 für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Diese Kraftfahrzeuge dürfen auch mit Bereifung ohne M+S-Symbol geführt werden.
Daneben dürfen bestimmte schwere Nutzfahrzeuge (genannt in § 2 Abs. 3a, Satz 2 StVO) bei solchen Wetterverhältnissen auch dann gefahren werden, wenn lediglich an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.
Mit Motorrädern dürfen auch Reifen, die auf Grund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtliche Eigenschaften von "Winterreifen" haben, ohne M+S-Kennzeichnung als "Winterreifen" gefahren werden. Grund ist die produktionsbedingt geringe Anzahl der M+S-Reifen für Motorräder. Reifen mit typischem Straßenprofil gelten somit eindeutig nicht als "Winterreifen".
Bei Verstoß droht Bußgeld
Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit "Sommerreifen" unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit "Sommerreifen" nicht bewegt und es lediglich im öffentlichen Verkehrsraum parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Sicherheit durch M+S-Reifen
Autofahrerinnen und Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wetterverhältnisse einstellen. Dies nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.