Quelle: Tagesschau.de v. 13.04.2012Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes, besteht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Schutzhelmpflicht. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. Fahrradhelme reichten hier aber nicht aus. "Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums.
Diese Fahrzeuge können mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und seien dem Ministerium zufolge bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.
Fahrräder mit Hilfsantrieb, der sich bei 25 Stundenkilometern abschalte, will die Regierung rechtlich mit herkömmlichen Fahrrädern gleichstellen. In diesem Fall reiche ein Fahrradhelm, das Tragen sei freiwillig.
Wenn diese schnellen Fahrräder jetzt schon als Kleinkrafträder gelten, braucht man dann dafür auch ein Versicherungskennzeichen wie für Roller bzw Mofa