Keine Reifenbindung mehr für...

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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kautabbak
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Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von kautabbak »

Hier mal ein Beitrag aus dem Versysforum.
Autor war der schräge Admin, der weiß Bescheid.
Vielen Dank Johannes :vg:
Für deutsche Zweiradfahrer ein ganz interessantes Thema.
Also streiche Versys setze dein Motorrad und viel Spaß.
Selbstverständlich übernehme ich keine Gewähr für Versicherungsleistungen oder Behördenwillkür.

"Es gibt mal wieder was neues zu Reifenbindung und Freigabe im Jahre des Herren 2020. Stein des Anstoßes war die Unzufriedenheit unserer Behörden damit, dass Reifenhersteller (Privatfirmen) Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, die dann ohne amtliche Prüfung als Amtsdokumente gelten.

Das bedeutet jetzt:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ("Reifenfreigaben") gelten nicht mehr, sie sind nur noch Serviceinformationen.
2. Fabrikatsbindungen in den Papieren entfallen (z.B. "nur Dunlop D221")
3. Abweichende Dimensionen müssen eingetragen werden. TÜV & Co prüfen nur die Freigängigkeit. Die alten Unbedenklichkeitsbescheinigungen helfen natürlich beim Eintragen.

Einschränkungen:
1. Gilt nur für Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind (also z.B. alle Versys), nicht für Fahrzeuge, die nach StVZO zugelassen sind (also einiges was vor dem Jahr 2000 als neues Modell auf den Markt kam).
2. Gilt nur für Reifen die ab 1.1.2020 hergestellt wurden (DOT-Prägung gilt).
3. Gilt nur für Fahrzeuge in Originalzustand (also z.B. nicht wenn abweichenden Felgen montiert sind).
Was alle anderen gilt ist mir im Moment nicht klar. Jeden Reifentypen eintragen lassen?

Quellen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
https://www.bikeundbusiness.de/neue-vor ... -a-902543/
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/

Probleme daran:
Geschwindigkeitsindex und Lastindex müssen zwingend mindestens erfüllt sein. Einige "richtige" Geländereifen tun das nicht, einschließlich der Werksbereifung einiger großen Reiseenduros.

Was heißt das für dich?
-Versys bis 2016 (mit Reifenbindung in den Papieren): Du darfst jetzt alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Versys ab 2017 (ohne Reifenbindung in den Papieren): Keine Änderung. Du darfst weiterhin alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Abweichende Größen nur mit Eintragung"
Besten Gruß
David


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Zylinder
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(Un-)begrenzte Freiheit auf zwei Rädern?

Beitrag von Zylinder »

Folgende Änderung gibt es bei Reifen ab 1. Januar 2025

(Un-)begrenzte Freiheit auf zwei Rädern? Aktuelles zu Herstellerfreigaben und Abnahme von Motorradreifen

Solange neue Reifen dieselben Parameter wie die in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Bereifung haben, ist keine Einzelabnahme erforderlich

Hier der Link:

https://www.reifen24.de/info-cockpit/al ... enbindung/

Unter folgenden Link, könnt ihr nach schauen was für Reifen für Euer Moped ohne Eintragung erlaubt sind.

https://www.reifen24.de/motorradreifen/
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von TTTom_unterweGS »

Das ist doch aber nur für Motorrader relevant, die vor 2003 auf den Markt gekommen sind, oder ?

Alle mit EG-Typgenehmigung können meiner Kenntnis nach jeden Reifen fahren, der den Spezifikationen (Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex) in der Zulassungsbescheinigung entspricht. Eine "Reifenfreigabe" o.ä. braucht es da nicht.
Eventuelle Einschränkungen stehen im CoC. (bei mir z.B. laut CoC muss Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sein)
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Ralf
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von Ralf »

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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von Zylinder »

Ralf hat geschrieben: Do 31. Okt 2024, 13:45 Es tut sich was, der BVDM ist dran
https://www.facebook.com/bvdm.de/posts/ ... NLj7Fny17l
Hallo Ralf,

gibt es neue INFOS :?:

VG
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Ralf
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von Ralf »

Hallo Gerd,
Den aktuellen Stnd findest du in der Ballhupe. Kann von jedem runtergehen werden.
https://bvdm.de/aktivitaeten-und-fahrsp ... 024-04.pdf

Dauert halt etwas in den Behörden

Gruß Ralf
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von kawafrank »

Hallo zusammen,
ich befasse mich gerade intensiv mit diesem eigentlich leidlichem Thema Reifenfabrikatsbindung, warum kann man nicht alles so lassen wie es ist, es hat doch funktioniert?
Fakt ist, mit Ablauf des Jahres 2024 sind auch die letzten Ausnahmeregelungen passe.
Schaut in die Zulassungsbescheinigung Teil II sprich Fahrzeugbrief im Feld K nach, ist dort eine "e" Nummer eingetragen (in der Regel bei allen neuen Motorrädern) müßt Ihr Euch keine Sorgen machen, es läuft sogar noch einfacher als vorher, hier gehe ich nicht ins Detail.
Schwieriger wird es, wenn in dem Feld K keine "e" Nummer steht, wie gerade bei älteren Fahrzeugen aus dem letzten Jahrtausend.
In meinem Fuhrpark habe ich auch unter anderem eine nunmehr fast 32 Jahre alte Kawasaki Zephyr 750. Im Schein ist die Reifenfabrikatsbindung eingetragen, natürlich gibt es diese Schluffen nicht mehr und die aufgezogen Reifen müssen nach der neuen Vorgabe eingetragen sein! Hat die Rennleitung gerade einen schlechten Tag oder der Kellenwinker ist ein eher unerfahrener Kollege, dann bleibt deine Karre vor Ort wegen erloschener ABE, wenn die Eintragung nicht passiert ist, stehen. Das Prozedere dürfte bekannt sein.
Ich habe Kawasaki angeschrieben und habe auch Hilfe erhalten, Kawasaki hat mir eine Unbedenklichkeitsbescheining zur Austragung der Reifenfabrikatbindung für die Zephyr zukommen lassen. Darüber hinaus habe ich mit der Dekra Kontakt aufgenommen, der Dekramann war ganz angetan von der Bescheinigung, soetwas hatte er auch noch nicht gesehen. Wenn das Wetter offen ist, habe ich nächste Woche einen Termin bei der Dekra mit meiner Zephyr, dort hoffe ich ein Papierchen für das Straßenverkehrsamt zu bekommen, da muß man logischer Weise auch noch hin und die Austragung vornehmen lassen. Also für Inhaber alter Maschinen kommt ein kostspieliger Papierkram auf Euch zu.
Da bei mir auch noch eine alte Honda CB 500 PC32 steht, habe ich Honda auch angeschrieben, da warte ich leider bisher vergeblich auf eine Antwort.
Ich hoffe ich konnte dazu ein wenig betragen Licht ins Dunkle zu bringen.
DLzG
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von hightower »

Also mein TÜV Mann hat mir ohne viel Tamtam die Ausgetragung bescheinigt!
Einfach mal nachfragen. Und wenn er das nicht machen will, den nächsten fragen.
Das Problem ist ja bekannt.
Und so teuer war es auch nicht, ist halt lauferei.
Die linke zum Gruß
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von turdus merula »

:state: zur Zeit steht beim BMDV noch:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt

:ac: Reifen austragen hab ich gegen Entgeld erledigt. Nun fahre ich nen Reifen "der nicht in der ZB Teil I genannt ist" weil "es steht ja keiner drin"

schaun wir mal ;)
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TDM-Tom
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Re: Keine Reifenbindung mehr für...

Beitrag von TDM-Tom »

turdus merula hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 16:59 :state: zur Zeit steht beim BMDV noch:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt

:ac: Reifen austragen hab ich gegen Entgeld erledigt. Nun fahre ich nen Reifen "der nicht in der ZB Teil I genannt ist" weil "es steht ja keiner drin"

schaun wir mal ;)
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