Fällt ein bereits seit Tagen ordnungsgemäss abgesteltes Motorrad ohne ersichtlichen Grund auf ein Auto, kann der Autobesitzer keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Auch die Betriebsgefahr spielt keine Rolle, da sich nicht ausschließen lässt, dass z.B. ein plötzlicher Windstoß das Motorrad umgeworfen hat.
Landgericht Tübingen, Urteil v. 31.05.2010; AZ. 7 S 11/09
Motorrad fällt um - kein Schadenersatz
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IOMTTMA #3384
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