Helmpflicht für schnelle E-Bikes

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Bender_74
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Helmpflicht für schnelle E-Bikes

Beitrag von Bender_74 »

Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes, besteht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Schutzhelmpflicht. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. Fahrradhelme reichten hier aber nicht aus. "Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums.

Diese Fahrzeuge können mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und seien dem Ministerium zufolge bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.

Fahrräder mit Hilfsantrieb, der sich bei 25 Stundenkilometern abschalte, will die Regierung rechtlich mit herkömmlichen Fahrrädern gleichstellen. In diesem Fall reiche ein Fahrradhelm, das Tragen sei freiwillig.
Quelle: Tagesschau.de v. 13.04.2012

Wenn diese schnellen Fahrräder jetzt schon als Kleinkrafträder gelten, braucht man dann dafür auch ein Versicherungskennzeichen wie für Roller bzw Mofa :?:
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bob317
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Re: Helmpflicht für schnelle E-Bikes

Beitrag von bob317 »

Bender_74 hat geschrieben:
Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes,

Wenn diese schnellen Fahrräder jetzt schon als Kleinkrafträder gelten, braucht man dann dafür auch ein Versicherungskennzeichen wie für Roller bzw Mofa :?:
Es geht im Moment nur um die S-Pedelecs oder E-Bikes.
Die fahren bis 45 km/h, dürfen nicht auf Radwegen fahren und brauchen selbstverständlich ein Versicherungskennzeichen.
Die Pedelecs bis 25km/h sind noch nicht von der Diskussion betroffen.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann!
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Testar
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Re: Helmpflicht für schnelle E-Bikes

Beitrag von Testar »

Ja!

Allerdings ist das alles typisch Deutsch und nicht so ganz klar. In den entsprechenden Texten ist zu finden, dass s-pedelecs bis 45 km/h und bis 500W Motorleistung gehen, aber dann....?
Also Kennzeichen ja, aber bei über 45 km/h (Keine Seltenheit mehr, nur Frage der Controllereinstellung) oder über 500W? Kleinkraftrad oder Motorrad?
Es gibt inzwischen bis zu 5000W und Serienmodelle bis ca. 120 km/h. Allerdings für ein kleines Vermögen.

Auf jeden Fall nimmt die Zahl der leistungsstarken e-bikes zu und im nicht deutschsprachigen Ausland, insbesondere USA/Kanada scheint das alles kein so großes Problem zu sein.
Ich habe ein für diese Länder vorgesehenes Teil und bin sehr zufrieden. Meinen Motorradhelm setze ich aber zum Fahrrad fahren nicht auf, aus Überzeugung.

Grüße
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resi
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Re: Helmpflicht für schnelle E-Bikes

Beitrag von resi »

Testar hat geschrieben:Ja!

Meinen Motorradhelm setze ich aber zum Fahrrad fahren nicht auf, aus Überzeugung.

Grüße
Hallo Testar

ist ja schon ein älterer Thread aber die E-Bikes werden ja immer aktueller.
Ich möchte gemäss der zitierten Aussage nur eines festhalten:
Ich hatte vor vier Jahren mit einem E-Bike (Fahrradstil) einen Unfall während einer Gruppen ausfahrt.
Bin mit 60 Km/h durch die Dummheit eines Mitfahrers gestürzt, an der linken Schulter eine Sehne abgerissen, Blessuren am ganzen Körper und der Fahrradhelm war ein Trümmerhaufen.
Ich und mein Arzt hätten nicht wissen wollen in welchem Zustand ich zusätzlich gewesen wäre ohne Helm.
Motorradfahren war danach abgesagt und die Saison im Eimer.

Seitdem bleibe ich bei meinem zweirädrigen Untersatz, eine H-D, die ist den möglichen Geschwindigkeiten besser angepasst und vor allem die Kleidung auch.

Bleib beim Helm, muss ja nicht gerade ein Motorradhelm sein.

Grüsse aus der Schweiz
HJ
Viele Grüsse
Hans-Jürg
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Re: Helmpflicht für schnelle E-Bikes

Beitrag von resi »

Bin im falschen Thema gelandet, sorry.

Grüsse
Hans-Jürg
Viele Grüsse
Hans-Jürg
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