Winterreifen

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Billy
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Winterreifen

Beitrag von Billy »

Hallo Leute,

da dies mein erster Winter mit der TDM wird, würde mich interessieren was Ihr so fahrt.
ich habe aktuell den MPR3 drauf und muss bald einen neuen Hinterreifen aufziehen. Hab das Motorrad gebraucht gekauft, deshalb haben die Reifen auch schon ein paar Kilometer hinter sich.
Ich überlege den MPR2 zu probieren, befürchte aber das beide Reifen bei Kälte versagen.

Was meint ihr dazu?
Habt ihr Ganzjahresreifen oder was fahrt ihr im Winter?

Gruß
Billy
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gmbo
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Re: Winterreifen

Beitrag von gmbo »

Habe wegen Winterreifen mal bei fast allen Herstellern nachgefragt und eigentlich eine Antwort bekommen, dass die Gummimichungen von Motorradreifen sowiso auch fur Kälte geeignet sind.
Einzig das Profil entspricht nicht dem Standardwinterreifen.
Bei trockenem Wetter könnte man eigentlich fahren.

Ich bin vor der Änderung der Winterreifenplicht mit dem BT45 auch auf Schnee gefahren, das geht ist aber zu den Heidenau Winterreifen die ich in den letzten beiden Wintern fur nicht so Komfortabel.
Dafür fährt sich der Winterreifen bei etwas erhöhten Temperaturen extrem schell ab und man bekommt sie nicht für jede Maschiene.
Viele Grüße
Gisbert
Winfried Baier-v.Hunoltstein
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Re: Winterreifen

Beitrag von Winfried Baier-v.Hunoltstein »

der pilot road 2 funktioniert auch im winter gut. bin ja bekennender ganzjahresfahrer und hab 2 sätze davon auf meiner xj6 verbraucht. selbst -grade sind mit dem michelin kein problem.
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ville2k
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Re: Winterreifen

Beitrag von ville2k »

Das mag ja sein Winfried, aber die, für mich unbegreifliche, Gesetzeslage fordert auch von uns Bikern die Einhaltung der Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung. Ich bin auch vom MPR 2 begeistert aber es fehlt halt das M+S Zeichen oder die Schneeflockensymbolik auf dem Reifen. Wie Gisbert schon anmerkte sind Winterreifen für Motorräder Mangelware.
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

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RolandR
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Re: Winterreifen

Beitrag von RolandR »

Hallo,

habe etwas interessantes zum Thema Winterreifenpflicht gefunden.


Quelle: https://www.polizei-nrw.de/artikel__7328.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Alle Jahre wieder - von Oktober bis Ostern

Auch wenn der diesjährige Oktober kaum Anlass bot, ins Rutschen zu geraten -spätestens jetzt sollten geeignete Reifen montiert werden!

Was legt das Gesetz fest?

Seit Ende 2010 besteht die "konkrete Winterreifenpflicht“ des § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier werden für bestimmte Witterungsverhältnisse sogenannte M+S-Reifen gefordert. M+S-Reifen (M+S steht für "Matsch und Schnee“) sind durch das M+S-Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Nicht nur Winterreifen, sondern auch Ganzjahres-/Allwetterreifen mit entsprechenden Kennzeichnungen fallen darunter. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Wetterverhältnissen den nötigen Griff gewährleistet.

M+S-Reifen-Pflicht besteht bei:

Glatteis
Schneeglätte
Schneematsch
Eis- oder Reifglätte

Wann müssen M+S-Reifen montiert sein?

Eine Pflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind M+S-Reifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen. Experten empfehlen jedoch diese nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen montiert sein.

Für wen trifft die Regelung zu?
Die Regelung der "Winterreifenpflicht" gilt für fast alle Kraftfahrzeuge im Sinne der Definition des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz und somit nicht nur für PKW, sondern auch für motorisierte Zweiräder.
Wichtig: Nicht nur bei eigenen Fahrzeugen sollten M+S-Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist die Fahrerin/der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Sonderregelungen
Für den größten Teil der motorisierten Verkehrsteilnehmer gilt die "Winterreifenpflicht". Ausnahmen benennt der § 2 Abs. 3a StVO in Satz 3 für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Diese Kraftfahrzeuge dürfen auch mit Bereifung ohne M+S-Symbol geführt werden.
Daneben dürfen bestimmte schwere Nutzfahrzeuge (genannt in § 2 Abs. 3a, Satz 2 StVO) bei solchen Wetterverhältnissen auch dann gefahren werden, wenn lediglich an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Mit Motorrädern dürfen auch Reifen, die auf Grund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtliche Eigenschaften von "Winterreifen" haben, ohne M+S-Kennzeichnung als "Winterreifen" gefahren werden. Grund ist die produktionsbedingt geringe Anzahl der M+S-Reifen für Motorräder. Reifen mit typischem Straßenprofil gelten somit eindeutig nicht als "Winterreifen".

Bei Verstoß droht Bußgeld
Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit "Sommerreifen" unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit "Sommerreifen" nicht bewegt und es lediglich im öffentlichen Verkehrsraum parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

Sicherheit durch M+S-Reifen
Autofahrerinnen und Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wetterverhältnisse einstellen. Dies nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.
________________

Allzeit gute Fahrt

Roland
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bob317
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Re: Winterreifen

Beitrag von bob317 »

Ausnahmen benennt der § 2 Abs. 3a StVO in Satz 3 für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Diese Kraftfahrzeuge dürfen auch mit Bereifung ohne M+S-Symbol geführt werden.

Der Motorradpolizist auf seiner BMW RT darf dem Motorradfahrer auf seiner BMW RT bei gleicher Bereifung dann ein Knöllchen verpassen. :gk: :gk: :gk:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann!
(Francis Picania 1879-1953)
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ville2k
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Re: Winterreifen

Beitrag von ville2k »

Mit Motorrädern dürfen auch Reifen, die auf Grund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtliche Eigenschaften von "Winterreifen" haben, ohne M+S-Kennzeichnung als "Winterreifen" gefahren werden. Grund ist die produktionsbedingt geringe Anzahl der M+S-Reifen für Motorräder. Reifen mit typischem Straßenprofil gelten somit eindeutig nicht als "Winterreifen".
@ Roland
Diese Regelung ist mir neu, danke für die Recherche, bringt mich aber nicht wirklich weiter. Es gibt bei Heidenau z.B. in der Größe passende "Winterreifen" doch fehlt da leider die Reifenfreigabe für die Deauville (RC47).

@bob317
Der Motorradpolizist auf seiner BMW RT darf dem Motorradfahrer auf seiner BMW RT bei gleicher Bereifung dann ein Knöllchen verpassen
Ich denke nicht dass das passieren wird, so schlecht sind unsere Motorradpolizisten nun auch nicht. Dieser Passus gilt in Gedanken wohl eher dem Versicherungsschutz. Baut der Polizist einen witterungsbedingeten Unfall bei Schnee und Eis wird die Versicherung wohl zahlen da das Fahrzeug unter diese Sonderregelung fällt. Der gemeine Biker hingegen wird wohl in die eigene Tasche greifen müssen. Da sind dann wieder Einige gleicher als die Anderen :thumbdwn:
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

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Re: Winterreifen

Beitrag von Billy »

Oh ha... ganz schön kompliziert die Sache. Aber danke für die vielen Ratschläge und Hinweise! :toll:

Ich denke, wenn es richtig glatt draußen ist mit Schnee, Eis und Matsch, werde ich eh nicht fahren. Somit sollten die jetzigen Reifen ein paar sonnige Ausfahrten durch den Pott noch mitmachen. :-)

Gruß
Billy
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