Schutzkleidung - es reicht nicht, sich an Gesetze zu halten

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Bender_74
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Schutzkleidung - es reicht nicht, sich an Gesetze zu halten

Beitrag von Bender_74 »

Und wieder ein Schlag ins Gesicht für die Biker:
Ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall das Bein schwer verletzte, bekommt nicht das geforderte Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Begründung: Biker sind zwar gesetzlich nur verpflichtet, einen geeigneten Helm zu tragen, ein Mitverschulden ist aber anzunehmen, da der Biker keine Schutzkleidung an den Beinen getragen hat. Damit lässt er die Sorgfalt ausser Acht, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.
Oberlandesgericht Brandenburg: AZ 12U29/09

Schön zu wissen, dass ich, sollte ich versehentlich mal einen dieser Richter als Fussgänger mit dem Mopped oder Auto touchieren ich kein Schmerzensgeld zu bezahlen brauche, denn als "verständiger und ordentlicher" ?Mensch? sind diese ***freiwillige Selbstzensur*** sicherlich bei 30 Grad im Schatten so ausgestattet, dass sie vor Schäden bewahrt werden.

Wann werden solche Leute endlich aus der deutschen Gerichtsbarkeit entfernt?!?!?!?
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
DvGg1

Re: Schutzkleidung - es reicht nicht, sich an Gesetze zu halten

Beitrag von DvGg1 »

Lieber Carsten,
das habe ich schon oft am eigenen Leib erfahren!
Du kannst noch so im Recht sein, je höher der Titel des Gegner oder der Geldbeutel, desto geringer Deine Chancen, Dein Recht zu bekommen!

" Wir befanden uns im Kreisverkehr, von außen fuhr einer trotz Vorfahrtachten-Schilder auf und rammte uns, weil er der Meinung war, das er im Maggiwürfel-Mercedes Vorfahrt hätte!"
Als die Polizei kam, sagten sie sofort, "er ist schuld", nach dem die Papiere vorgelegt waren und sich herausstellte, das es sich um einen Doktor handelt, war die Rechtslage nicht mehr so sicher!
Unsere Aussage zu zweit, unterlag dann dem des einzelnen Doktors!!
Die zwei Deppen der Polizei hatten sich dann versucht aus der sicheren Eingangsaussage wieder raus zu winden!! Boahhhhhhhhhhhhh! ;-(((((
Die Verkehrsregeln und auch die Beschilderungen dienen wohl nur dem ollen Mob, nicht wirklich den Göttern in Weiß. ;-((((!
Auch deren Protokoll erwies dann auf einmal erhebliche Mängel, das sich erst vor Gericht herausstellte!
Sogar der Richter, der die Verkehrslage sehr gut kannte, gab uns eine Große Teilschuld mit auf den Weg, unser Fehler, wir waren zur falschen Zeit am falschen Ort!! ;-(

(( Also Deutsches Recht ist Unrecht))

Ich komme mir hier so vor, als würden wir hier in einer Bananenrepublik leben!
(lach) Die Raubritter und Strauchdiebe in der Regierung leben es ja vor!!

Hast Du Geld, bist Du WER!!! (Recht schaffende Säule des Staates)
Hast Du keins bist Du wer??? (Zahlendes Mitglied vom Staat)

Es ist leider nicht das Selbe, wenn zwei das gleiche machen!!!
Da gibt es unzählige Beispiele, vom Verkehrsrecht über Steuerrecht bis hoch zur Regierung!!
Die Regierung besitzt sogar die Dreistigkeit, Strafbare Sachen zu legalisieren, damit der Mob die Schnute zu halten hat!!!

Meine Bürgerrechte sind per Gesetz gesichert, was will ich mehr???
Keinen Grund der Klage, ihre offene Hand läßt uns leben ;-))
In diesem Sinne!!

Herzlich liebe Grüße
Detti
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