Der Eigentümer, der sein Motorrad verkaufen wollte schaute dumm aus der Wäsche, als der Interessent mit der Maschine nicht mehr von der Probefahrt wiederkam.
Die Teilkasko die den Diebstahl des 8.000 € Bikes erstatten sollte, verweigerte die Zahlung, da der Eigentümer keinerlei Sicherungsmassnahmen ergriffen hatte und sich somit der groben Fahrlässigkeit schuldig machte.
Zu Recht, wie das Landgericht Coburg entschied und die Versicherung in diesem Fall von der Zahlung freisprach.
Mindestens die Personalien sollten aufgenommen werden. Keinesfalls sollten Originalpapiere ausgehändigt oder im Fahrzeug belassen werden.
(LG Coburg, Az.: 13 O 717/08)
Diebstahl bei Probefahrt
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IOMTTMA #3384
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