Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
Antworten
Benutzeravatar
Bender_74
Beiträge: 2777
Registriert: Di 18. Aug 2009, 21:57
Wohnort: Dortmund
Land: Deutschland
Motorrad: BMW R 1200 GS + Honda NT650V Deauville
Baujahr: 2012
Hat sich bedankt: 105 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen

Beitrag von Bender_74 »

In Österreich gesetzlich abgesichert und für die nächste Alpen und Dolomitentour sicherlich interessant.
http://www.bikerwelt.at/oe_info/schlaengeln.php

Gibt es in Deutschland oder anderen Ländern ähnliche gesetzliche Regelungen?
(Das es in den meisten südlichen Ländern geduldet wird, ist mir bekannt, aber dass es dafür sogar eine gesetzliche Grundlage gibt, ist mir neu)

Gruss
Bender
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
Antworten

Zurück zu „Recht und Verkehr“