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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 19:37
von ville2k
Hallo Carlos, die Fallbeispiele beinhalten bestimmt ein facettenreiches Spektrum für Fachjuristen. Als Laie würde ich sagen hat in jedem Fall der PKW/Motorradfahrer die A...karte gezogen. Die kalendarische Winterzeit ist, glaube ich, durch das Gesetz in der jetzigen Fassung zu vernachlässigen da sie nicht explizit festgelegt ist. Also kannst Du auch zu den Eisheiligen mit der falschen Bereifung ins Hintertreffen geraten. Ich denke mal diese Gesetzesfassung zum Thema Winterreifen wird lediglich den Versicherern helfen eine höhere Rechtssicherheit zu haben. Für den Rest der motorisierten Welt sollte sie aber doch noch mal gründlich überarbeitet werden.

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 19:52
von Carlos
Hey ville2k,

genau das, was Du antwortest, will ich zeigen - ich schätze, auch Fachjuristen kommen nicht umhin anzuerkennen, dass in diesen ganzen Fallbeispiele, die alle durchaus realistisch sind, nach dem Wortlaut der StVO ein ordnungswidriges Verhalten besteht. Denn § 2 Abs. 3a StVO ist nun mal ziemlich klar mit seinen Ausführungen. Diese Fälle zeigen aber leider auch, was das bedeutet:

Wer auf Nummer sicher fahren will, holt sich nur noch Reifen mit M+S Zeichnung; denn die Gefahr von Rauhreif geht weit ins Jahr (Eisheiligen im Mai ist bei Apfelbauern bekanntermaßen sehr gefürchtet) und fängt früh an (der Altweibersommer ist nicht nur für milde Abende und schwüle Gewitter bekannt).

Wenn die Reifen dann noch tatsächlich wintertauglich sind und es nicht einfach nur eine MS- Deklaration ist (M+S ist meines Wissens nach an keine technischen Standards gebunden sondern kann von den Herstellern beliebig aufgeprägt werden), heißt das aber auch: höherer Reifenverschleiss durch stärken Abrieb im Sommer aufgrund der Hitze und der Gummimischung sowie höherer Verbrauch ...

Das wird immer komplizierte. Deshalb dieses mal ...

MUNTER BLEIBEN!
Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Do 12. Jan 2012, 13:52
von Bender_74
Am 04.12.2011 habe ich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob bzgl der Winterreifenpflicht auch Reifen OHNE M+S-Kennung (z.B. Enduroreifen) die vom Gesetz verlangten Kriterien erfüllen:

Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail.

Winterreifen sind nach 2 Abs. 3a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende
M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich.
Diese dient dem Kontrollpersonal
lediglich als Indiz dafür, ob gegen 2 Abs. 3a StVO verstoßen wird oder nicht.

Reifenhersteller haben aber auch die Mglichkeit, über eine Herstellerbescheinigung die Erfüllung der in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften für Reifen zu bestätigen, wenn diese keine
M+S-Kennzeichnung haben
. Herstellerbescheinigungen für die genannten
Reifen könnten insoweit Erleichterungen für Fahrzeughalter und Kontrollorgane mit sich bringen.

Die erwähnte Richtlinie sende ich Ihnen zu Ihrer Information in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katja Schulz


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: So 11. Dez 2016, 17:35
von Bender_74
Neues von der Winterreifenpflicht für Motorräder:

Der Einsatz des BVDM scheint zu einer rechtlichen Verbesserung für Motorradfahrer zu führen :cs:
Hallo zusammen,

wie es aussieht ist die Winterreifenpflicht passend zum Elefantentreffen 2017 vom Tisch. Folgende Antwort habe ich auf meine Anfrage von der Pressestelle des Bundesverkehrsministeriums erhalten.

"Das BMVI hat mit der Überarbeitung der StVO im Jahr 2010 die Winterreifenpflicht konkretisiert. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, weitere Punkte - u.a. die Definition des Winterreifens - zu prüfen und die Vorschriften fortzuschreiben (BR 699/10). Die diesbezügliche Überarbeitung der StVO ist derzeit in Arbeit. Dabei ist u.a. auch vorgesehen, Zweiräder von der situativen Winterreifenpflicht zu befreien, da entsprechende Winterreifen für diese Fahrzeuge nicht am Markt verfügbar sind. "

Die Arbeit des BVDM gegen diese unsinnige Regelung hat sich also gelohnt.
Michael Lenzen, Vorsitzender BVDM
Link zu dem Beitrag bei Facebook

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: So 4. Nov 2018, 21:38
von Snert
gibt es hier neue und aktuelle Infos?

Oder kann man den Gesetzestext irgendwo einsehen?

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: So 4. Nov 2018, 21:43
von Snert
Ich bin auf dies hier gestoßen:

https://www.youtube.com/watch?v=aYMDQJO8cv8


50km/h :shock: :shock:

:?: :?: :?: :?: :?:

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 11:21
von Bender_74
Es gibt keine Winterreifenpflicht für Motorräder.

Die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften führt einspurige Kraftfahrzeuge (vom Leichtmofa bis zum Motorrad) unter den Ausnahmen von der Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO).

Eine Winterreifenpflicht existierte in Deutschland lediglich im Zeitraum zwischen dem 4. Dezember 2010 und dem 31. Mai 2017.

(Quelle: IFZ)

Den Gesetzestext findest du hier:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
...
(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
...
2. einspurige Kraftfahrzeuge,
...

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:15
von Snert
:toll:

Danke für die schnelle Antwort!! Und der Link ist auch super!!

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Fr 21. Dez 2018, 18:01
von Mopedfan71
"Einige Fahrzeuge zum Beispiel motorisierte Krankenfahrstühle oder einspurige Fahrzeuge wie Motorräder sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen, da es für sie keine Winterreifen gibt. Für diese Fahrzeuge wurde stattdessen eine besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht für das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte in die StVO aufgenommen. – Quelle: https://www.svz.de/21360477 ©2018"

Zusätzlich zum "Dürfen" und Haftung gegenüber anderen, gibt es noch die Haftung gegenüber mir. Ein bekannte Versicherung die mit HU anfängt und mit K endet, tut sich gerne hervor, wenn es trotz klarer Sachlage ums Bezahlen geht und schon vor 20 Jahren gerne mit "erhöhter Sorfaltsplicht von Motorradfahren" argumentiert und nur 70% (im Sommer, bei 100% Schuld des anderen) bezahlen will. Ohne Verkersrechtschutz geht da im Schadensfall im Winter wahrscheinlich gar nichts.

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Verfasst: Sa 22. Dez 2018, 09:05
von Cyrell Snear
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch die "erhöhte Betriebsgefahr" erwähnen, die von Versicherungen gerne herangezogen wird. Da hab ich auch schon meine Erfahrungen machen müssen. :roll: