Winterreifenpflicht auch für Motorräder

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
Benutzeravatar
Bender_74
Beiträge: 2777
Registriert: Di 18. Aug 2009, 21:57
Wohnort: Dortmund
Land: Deutschland
Motorrad: BMW R 1200 GS + Honda NT650V Deauville
Baujahr: 2012
Hat sich bedankt: 105 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Winterreifen-Pflicht ab Montag 29.11.2010

Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet (was dann auch automatisch mit einem Eintrag ins Punkteregister in Flensburg verbunden ist).

Quellen: ruhr-nachrichten v. 26.11.2010 und tagesschau.de v. 26.11.2010


Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird die Zahl der Saisonkennzeichen wohl drastisch nach oben schnellen.
Denn es gibt ausser von der Firma Heidenau für Roller meines Wissens bisher keine Winterreifen für Motorräder.
Und ausser den 40 bzw 80 € Strafe schreckt dann auch die Schuld-/ Teilschuldfrage bei einem Unfall ab.
Wie sieht es rechtlich aus, solange man das Gesetz mangels passender Reifen nicht erfüllen kann :?:
Kann meine Versicherung sich das Geld von mir wiederholen, weil ich "fahrlässig" gehandelt habe:?:

Auch der ADAC äussert sich zu dieem Thema: Winterreifen für Motorrad und Roller
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
Fitti

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Fitti »

Lieber Carsten,

das bezieht sich nur bei Winterwetter, sprich Schnee und Glatteis. Wenn der Kalender Winter anzeigt, kannst du trotzdem noch Motorrad fahren. Außerdem im 40 € Rahmen fahren wir ja sowieso. :lol: :lol: :lol:
Benutzeravatar
Bender_74
Beiträge: 2777
Registriert: Di 18. Aug 2009, 21:57
Wohnort: Dortmund
Land: Deutschland
Motorrad: BMW R 1200 GS + Honda NT650V Deauville
Baujahr: 2012
Hat sich bedankt: 105 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Hallo Fitti,
Du hast sicherlich Recht, im 40 € Rahmen sind wir häufig unterwegs, aber die Winterreifengeschichte kommt ja nun noch zusätzlich :lol:
Spass bei Seite
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
quelle: bmvbs.de
Bei einer ausgedehnten Wintertour kann man nie ausschliessen, dass auf irgendeinem Stück trotz sonniger, trockener Vorhersage es doch mal glatt ist, schneit o.ä. Selbst ohne einen Unfall ist man dann schon mit 40 € dabei. Wenn man dann Pech hat und sich legt auch gleich noch mit Punkten und 80 €. Versicherungsrechtlich noch gar nicht betrachtet.

Zwei andere Stellen aus der gleichen Quelle machen mir jedoch Hoffnung:
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Ich habe fürs Motorrad bisher nie gesehen, dass mir explizit Sommerreifen verkauft wurden, von daher könnte man davon ausgehen, dass es sich um Ganzjahresreifen handelt Und die sind zulässig.
Dafür spricht auch, daß Motorradreifen (ähnlich Winterreifen) eh eine weichere Mischung haben, als herkömmliche Sommerreifen beim Auto.
...
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann...
Von Motorradfahrern oder Kraftfahrzeugen im Allgemeinen ist in diesem Zusammenhang nichts erwähnt (allerdings von Bussen auch nicht, und die wird es wohl auch treffen)

Die Winterreifenpflicht ist sicherlich eine hervorragende Sache. Und kein Motorradfahrer wird bei überregionaler Eis- und Schneeglätte sich auf seine Maschine setzen, aber es kann immer mal passieren, dass man unterwegs vom Wetter überrascht wird. Und daraus dann eine Ordnungswidrigkeit konstruieren zu wollen (und dass halte ich bei der deutschen Behördenmentalität für wahrscheinlich), daß halte ich für am Bedarf vorbei.
Oder sind es hunderte von Motorradfahrern, die bei Winterienbruch die Strassen quergestellt blockieren? So dass kein durchkommen für die LKW, Busse und Autos ist :?:
Oder die Massenkarambolagen von Motorradfahrern, die sich jedes Jahr bei Wintereinbruch auf den Autobahnen ereignen :?:
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
Fitti

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Fitti »

Hi Carsten, der Reifen muß auf jedenfall die "Schneeflocke" haben, außer LKW.
Benutzeravatar
Bender_74
Beiträge: 2777
Registriert: Di 18. Aug 2009, 21:57
Wohnort: Dortmund
Land: Deutschland
Motorrad: BMW R 1200 GS + Honda NT650V Deauville
Baujahr: 2012
Hat sich bedankt: 105 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Am 03.12.2010 wurde die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung ("Winterreifenpflicht") im Bundesgesetzblatt 60/2010 (Seite 1737) veröffentlicht.
Damit gilt diese Änderung ab dem 04.12.2010.

:arrow: §2 Absatz 3a der Strassenverkehrsordnung lautet nun:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG [...] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 [...] dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

:arrow: Erläuterung:
:idea: Definition Kraftfahrzeug: (Quelle: Wikipedia)
"Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz oder KFZ), in der Schweiz Motorfahrzeug, bezeichnet man ein maschinell angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug."
Kraftfahrzeugklassen:
Klasse L
L1 Einspurige Kleinkrafträder
L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
L3 Motorräder
L4 Motorräder mit Beiwagen
L5 Motordreiräder

Klasse M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen

Klasse N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.

:idea: Die Pflicht, mindestens M+S Reifen zu fahren bezieht sich nicht nur auf Motorräder sondern sogar auf Fahrräder mit Hilfsmotor :shock:
:idea: LKW über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen brauchen diese Reifen nur an den angetriebenen Achsen zu montieren.
:idea: Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst brauchen keine M+S Reifen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

:arrow: Auch die Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung wird entsprechend geändert:
Nr. 5a - Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne [...] (M+S-Reifen) kostet 40 € und 1 Punkt in Flensburg
Nr. 5a.1 - mit Behinderung kostet es 80 € und 1 Punkt in Flensburg.

Mit für Klarheit sorgendem Gruss
Bender
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
Benutzeravatar
uli do-it
Beiträge: 386
Registriert: Mi 26. Aug 2009, 18:19
Wohnort: Dortmund
Land: DEUTSCHLAND
Motorrad: Honda Deauville 700
Baujahr: 2007

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von uli do-it »

ALPEN AD, DA LIEGT JA IMMER SCHNEE :cry: :cry: :cry:

und auch im Sommer kann es da ganz oben auch mal schneien! :roll: :roll: :roll:

lg Uli
Linke zum Gruß......
und NIEMALS SCHNELLER als Dein Schutzengel


http://uholtzi.magix.net/album" onclick="window.open(this.href);return false;
Benutzeravatar
ville2k
Beiträge: 2003
Registriert: Mo 17. Aug 2009, 18:59
Wohnort: 58455 Witten
Land: Deutschland-NRW
Motorrad: NT650V
Baujahr: 2003
Wohnort: Witten
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 10 Mal

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von ville2k »

:? Warten wir mal ab wie die Behörden damit umgehen. Ich denke im Fall der Abzocke wird es jede Menge Widersprüche hageln. Andererseits, wer bei solch einem Wetter, wie zur Zeit bei uns, meint, er müsse unbedingt auf zwei Rädern unterwegs sein (egal ob Winterreifen oder nicht) und dabei einen Unfall erleidet oder verursacht, der soll auch die volle Konsequenz zu spüren bekommen (Gesetzgeber/Versicherer).
Übrigens, ich find es nicht schön, dass der oben geschriebene Text von Carsten, in ein anderes Forum kopiert wurde. Damit kann man sich auch auf Glatteis begeben. :cry:
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

ville2k@kilometerfresser.eu
Benutzeravatar
Bender_74
Beiträge: 2777
Registriert: Di 18. Aug 2009, 21:57
Wohnort: Dortmund
Land: Deutschland
Motorrad: BMW R 1200 GS + Honda NT650V Deauville
Baujahr: 2012
Hat sich bedankt: 105 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Scheinbar ist die Winterreifenpflicht eindeutig, aber....
Das Gesetz bezieht sich auf
"Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG"
Dieser lautet:

„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.


In Artikel 1 der o.g. Richtlinie heisst es jedoch:
"Im Sinne dieser Richtlinie[...] sind „Fahrzeuge“ alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/
EWG des Rates[...]"


Schauen wir uns die Richtlinie 70/156/ EWG genauer an:
"Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger . "


Daraus ergibt sich folgendes juristisches Problem:
:arrow: Das Gesetz zur Winterreifenpflicht bezieht sich durch die Verwendung des Wortes "Kraftfahrzeug" u.a. auch auf Motorräder.
:arrow: Zur Definition der zulässigen Reifen wird eine Richtlinie (Richtlinie 92/23/EWG) herangezogen, für die der Begriff "Fahrzeug" in einer weiteren Richtlinie (Richtlinie 70/156/ EWG ) definiert wird.
:arrow: In der Fahrzeugdefinition dieser Richtlinie sind Motorräder ausgeschlossen ("...mind. 4 Räder...")

Dieses juristische Problem wird wohl erst von Gerichten geklärt werden, es sei denn, der Gesetzgeber bessert zeitnah nach.
Geniesse dein Leben beständig, Du bist länger tot als lebendig

IBA #28428 - SS1600K / SS1600K-16/24 / BB2500K / BBG2500K / SS2000 / Mile Eater Bronze / R2E NG72 / R2E Haigerloch / R2E Constanta / Magic12 2016
IOMTTMA #3384
Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Vielen Dank für diese ausführliche Betrachtung dieses Themas.
Hier die Einschätzung von Prof. Dr. Müller (Müller ist Fachbereichsleiter für Verkehrswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen und Autor zahlreicher Publikationen zum Verkehrsrecht).

@Bender_74: Die Verweise auf die Richtlinien machen "im Grunde" ein wenig Hoffnung für diejenigen, die sich bei diesen Straßenverhältnissen auf die Reise begegeben oder die im Sommer auch die Alpen oder Pyrenäen nicht scheuen. Denn: Bei der Auslegung von Gesetzen ist neben der sogenannten "verfassungskonformen" Auslegung - also der Auslegung im Lichte unseres Grundgesetzes - zunehmend auch die "richtlinien-konforme" Auslegung von Gesetzen, die aufgrund von Europa-Richtlinien entstehen, sehr bedeutsam. Und nach Deinen Recherchen ist ja "eindeutig", was die Absicht hinter den in Frage stehenden Richtlinien ist.
Allein es stört jene Quelle, die als L Fahrzeuge eben auch einspurige, also in der Regel zweirädrige, Kraftfahrzeuge auflistet; hier meine Frage: Ist dies die Quelle, die auch in der BRD tatsächlich und juristisch zur Anwendung käme?
Die Frage könnte hier also sein, ob nicht möglicherweise ein Verstoß gegen die Umsetzung von EU-Recht vorliegen könnte, indem die Bestimmungen der Gesetzesumsetzung zu sehr in die Rechte der Verkehrsteilnehmer eingreifen könnte. Dagegen könnte aber sprechen, dass Richtlinien lediglich Mindeststandards vorgeben
Wenn nämlich bei der Umsetzung im Sinne einer größeren Sicherheit auch engere Grenzen gefasst werden, dann kann das zulässig sein.

Kurz: Hier steht das Allgemeininteresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dem Individualinteresse des Mopped-Eigentümers entgegen.
Da ich das nicht abschließend beurteilen kann (hätte-könnte-wenns-und-abers) und es vermutlich Jahre dauert, bis es entsprechende Rechtsprechung oder Nachbesserung/ Klarstellung am Gesetz geben wird, hoffe ich, dass die Wirtschaft uns hier aushilft und uns schleunigst passende Schlappen zur Verfügung stellt. :)

(Übrigens: In einem XJ-Forum, auf dem sich mein Dad rumlümmelt, wird das Thema auch umfangreich diskutiert; und da hat sich ein Sheriff bereits geoutet, dass Motorräder in "seinem Zuständigkeitsbereich" angeblich wirklich nur im Fall der Fälle überprüft werden sollen; denn es sei unverhältnismäßig im Aufwand, jetzt jedes einspurige Kfz auf Verdacht hin auf wintertaugliche Pellen zu prüfen, da allgemein bekannt sei, es gäbe ohnehin kaum geeignete Reifen für Krafträder ...)

In diesem Sinne: Oben bleiben! Munter bleiben!
Carlos
Benutzeravatar
ville2k
Beiträge: 2003
Registriert: Mo 17. Aug 2009, 18:59
Wohnort: 58455 Witten
Land: Deutschland-NRW
Motorrad: NT650V
Baujahr: 2003
Wohnort: Witten
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 10 Mal

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von ville2k »

...dass die Wirtschaft uns hier aushilft und uns schleunigst passende Schlappen zur Verfügung stellt
...hoffentlich nicht. Das ist meine persönliche Sorge. Abgesehen davon, dass das Ganze nach Geldmacherei stinkt wird mit der Bereitstellung von "Winterreifen" für Mopeds eine trügerische Sicherheit verkauft. Glatte Straßen und Zweiräder vertragen sich in der Begegnung nun mal nicht. Sicher gibt es "Könner" die ein paar Meter weit kommen, aber das sind mit Sicherheit Ausnahmeerscheinungen auf Deutschlands Straßen. Das der Gesetzgeber seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem unmündigen Motorradfahrer einbringt ist ja toll aber sinnvoller wäre es wohl vor der Verabschiedung den Gesetzestext auf Durchführbarkeit zu prüfen.
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

ville2k@kilometerfresser.eu
Antworten

Zurück zu „Recht und Verkehr“