Winterreifenpflicht auch für Motorräder

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Bender_74
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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Schön, dass das Thema doch interessiert.
Carlos hat geschrieben:...
Allein es stört jene Quelle, die als L Fahrzeuge eben auch einspurige, also in der Regel zweirädrige, Kraftfahrzeuge auflistet; hier meine Frage: Ist dies die Quelle, die auch in der BRD tatsächlich und juristisch zur Anwendung käme?
Das kuriose ist, dass diese Klassifizierung wohl auch auf eine EG Richtlinie zurückgeht. Ich habe in der STVO bisher noch KEINE Definition des Begriffs Kraftfahrzeug gefunden, ebenso bisher in einem anderen deutschen Gesetz oder einer deutschen Richtlinie nicht.

Wenn jemand weiss, wo man das findet, wir sind für jeden Beitrag dankbar :P
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Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Ja, das mit der Geldschinderei sehe ich auch. Diese Regelung löst die Probleme nicht wirklich. Unabhängig von den Könnern sehe ich gerade aufgrund der neuen Gesetzeslage in jedem Fall "Handlungsbedarf", um eben auch die nötige Sicherheit zu verschaffen - die Fallkonstellationen mit der Sommertour durch die Alpen oder der ersten Tour im Frühling/ letzten Tour im Herbst, in denen Rauhreif eben noch/schon möglich ist, verlangt nach mehr als der reinen pauschalen Regelung.
Wer wollte denn von einem beliebigen Kfz-Fahrer im Juli erwarten, in den Alpen mit Winterschlappen rumzudüsen, wenn er üblicherweise in tieferen Lagen mit Sommerreifen unterwegs ist ... ?
Die Richtlinien-Verwirrung macht die Suppe noch dicker und schwerer verträglich.
Kaputt-Regulierung nenne ich sowas ... :(

Ob ich jetze meine NTV verkaufe und mir ein Trike zulege? :lol:

Oben bleiben!
Carlos
Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Carlos »

Guten Morgen,

mh ... Ich sollte wohl etwas "Schärfe" aus meinem Beitrag nehmen.

- Ich schreibe von "Problem"; Problem? Bei den wenigen Mopped-Fahrern, die es im Winter gibt, würde eine Regelung, die Motorradfahrer aus dieser speziellen Reifenpflicht befreit, wohl nur eine extrem kleine Zahl an Einspur-Piloten begünstigen; (zumindest in meinem Umland SZ, BS, H, HI, WOB sehe ich dieser Tage deutlich weniger Einspurpiloten; ich nehme an, das ist durchaus ohne weiteres auf viiiiiiele andere Gebiete übertragbar); es wär' eine solche Regelung dann eine sogenannte Einzelfallregelung, die vermutlich wenig sinnvoll sei, weil ...
- anknüpfend daran könnte eine solche Einzelfallregelung wohl auch Leute ermuntern, bei widrigen Umständen ihr Bike zu bewegen, obwohl dies nach allen Umständen zu riskant sein könnte; ob das im Interesse aller Beteiligten ist?
- Geldschneiderei? Das würde bedeuten, dass es einen Markt geben würde oder könnte; anknüpfend an vorangeschriebenes hieße das für die wenigen Motorradfahrer und die zahlreichen unterschiedlichen Reifenabmaßungen, dass jeweils nur wenig Stückzahlen produziert würden; die Produktionskosten wären im Verhältnis deutlich höher; insofern ist wohl zu mutmaßen, dass der Markt um Winter-Biker zu gering ausfallen würde, so dass kaum/ keine Winterreifen für Motorräder entwickelt würden - allein der Versuch, sich das für die vielen unterschiedlichen Reifen vorzustellen, bereitet mir echte Probleme.

- Die Probleme entstehen wohl in der Hauptsache in den Sonderfällen, wie ich eines im letzten Posting bereits erwähnt habe; und was ist in dem Fall, wenn jemand auf furztrockener Straße im Januar in einen Unfall gerät? Die Bedingungen, wie sie in der Reifenregelung aufgelistet sind, liegen dann ja laut Sachverhalt (Winter ja, aber weder Rauhreif noch Schnee noch Glätte noch Mischformen daraus) nicht vor, so dass die Reifen also an und für sich nicht Gegenstand der Untersuchungen bzw. mitursächlich für den Unfall sein würden - auch im Winter sind "warmgefahrene Reifen" warm, aber ab wann gelten Reifen als "warmgefahren"? Hier wär' dann auch die Frage: Wie kommt das Gesetz zur Anwendung? Und was machen zusätzlich die Versicherungen daraus? Das wird ganz schön kompliziert ...

Das Problem ist also die Regelung, die mehr Unschärfen produziert, als die tatsächlichen Umstände ...

(Sorry für die Wortwand als Nachtrag ... )

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Carlos
4711

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von 4711 »

wenn Schnee liegt, Glatteis die Straße bedeckt oder Raureif unter den Rädern droht dann brauchen wir Winterreifen sonst nicht und dann wenn es glatt ist fahre ich sowieso nicht mit 2 Rädern
Winterreifenpflicht trifft für uns nur bedingt zu also warum lange reden und mit Paragraphen wedeln

LG 4711 :)
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Bender_74
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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

Es gibt nun eine Online-Petition zu dem Thema:

Petition: Sicherheit im Straßenverkehr - Regelungen zur Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder vom 04.12.2010
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzesbeschluss der "Winterreifenpflicht" überarbeitet werde. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW, aber auch für Motorräder, Leicht/Kleinkrafträder und Mofas. Die Pflicht, dass motorisierte Zweiräder mit speziell gekennzeichneten "Winterreifen" mit M&S Symbol o.Ä. ausgestattet sein müssten, sollte aufgehoben werden oder zumindest so geändert werden, dass nur "geeignete" Reifen (Enduro-Profil) für motorisierte Zweiräder Pflicht seien.
Somit kann nun jeder Bundesbürger, den die Winterreifenpflicht für Motorräder stört, selber Einfluss nehmen und mitzeichnen.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 27.01.2011.

@4711:
Ich habe in erster Linie mit der entstehenden Rechtsunsicherheit ein Problem:
Was ist mit Hagelschauern im Sommer?
Was ist wenn ich von Oktober bis März auf einer Tour von einem Wetterumschwung überrascht werde?

Ich unterstelle, dass JEDER Motorradfahrer selber am besten weiss, bei welchem Wetter sein Können und die Eigenschaften seines Motorrads eine Fahrt erlauben. Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Regelung.
Nicht die Motorradfahrer sind im Winter das Problem, sondern vornehmlich LKW bzw Busse, noch vor PKW. Von kilometerlangen Staus, Massenunfällen etc. habe ich in Zusammenhang mit Motorradfahrern nie etwas gehört. Hier wird ein Problem geschaffen, welches es vorher gar nicht gab.
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Elli-Pirelli
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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Elli-Pirelli »

Bender_74 hat geschrieben:Schön, dass das Thema doch interessiert.
Carlos hat geschrieben:...
Allein es stört jene Quelle, die als L Fahrzeuge eben auch einspurige, also in der Regel zweirädrige, Kraftfahrzeuge auflistet; hier meine Frage: Ist dies die Quelle, die auch in der BRD tatsächlich und juristisch zur Anwendung käme?
Das kuriose ist, dass diese Klassifizierung wohl auch auf eine EG Richtlinie zurückgeht. Ich habe in der STVO bisher noch KEINE Definition des Begriffs Kraftfahrzeug gefunden, ebenso bisher in einem anderen deutschen Gesetz oder einer deutschen Richtlinie nicht.

Wenn jemand weiss, wo man das findet, wir sind für jeden Beitrag dankbar :P
hier der Link zu "§ 2 Begriffsbestimmungen" aus "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr"
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
Gibt jedem Tag die Chance,
der schönste deines Lebens zu werden.
(Mark Twain)
Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Nach langen Überlegungen und Recherchen (, die ich für mein Studium durchführen musste,) bin ich auf eine sehr spannende Frage gestoßen, die ich auch in meinem Hausforum gepostet habe; da dieser Thread mich auf das Thema überhaupt richtig aufmerksam gemacht hat, möchte ich diesen Beitrag hier nicht unerwähnt lassen:
Hallo.

Die Vernunft fährt unterstellterweise stets mit oder fordert im Zweifel das Stehenlassen der NTV. Im Winter - gerade einem wie dem aktuellen - gibt es da, denke ich, auch keinen Diskussionsbedarf.

Da viele Moppedfahrer Saisonfahrer sind, stellt sich dieses grundsätzliche Problem der Winterreifen eigentlich zudem nicht wirklich, oder irre ich mich?

Jedenfalls habe ich in meiner Region (SZ/BS/HI/H/WOB) in den letzten Wochen keinen Motorradfahrer ausgemacht; ich nehme an, das ist ohne weiteres auf die meisten Regionen der BRD zur Zeit übertragbar. Die einzigen vereinzelten Moped- und Rollerfahrer fahren in der Y-Chromosomhaltung (Beine abgespreizt); und von denen gibt es insgesamt sehr, sehr wenige.

Interessant wird diese Frage der Winterreifenpflicht vor allem in folgenden, für uns Tourer gar nicht so unwahrscheinlichen Situationen:

Die sogenannte "Winterreifenpflicht" ist nicht an Jahreszeiten geknüpft, sondern ausschließlich an durch Wetter bestimmte Straßenverhältnisse. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Diese Wetter- und Straßenbedingungen können in Hochlagen selbst im späten Frühling, sogar kühlen Sommern und frühen Herbsttagen auftreten; nicht umsonst gibt es in einschlägigen Motorrad-Handbüchern entsprechende Hinweise (etwa im Übungsbuch zu "Die obere Hälfte des Motorrads" von Bernt Spiegel auf S. 25), die vor dem unerwarteten "Winterphänomen" Schnee auf der Fahrbahn warnen.
Das betrifft Moppedfahrer wie Autofahrer!
Wenn ich im Sommer einen Spritztour oder Reise in die deutschen Alpen mache, muss ich dann also Winterreifen "sicherheitshalber" aufziehen, um nicht ordnungswidrig unterwegs zu sein, falls ich in genau so eine Situation geraten? Wie ist es in weniger beständigen Jahreszeiten mit dem Harz, den Kasseler Bergen oder dem Schwarzwald (und anderen Hügel-/Bergregionen)? Ich kann mich auch gut daran erinnern, dass ich in einem Juli oder August nachts auf Reifglätte gestoßen war, was mich zu einem sehr gedrosselten Fahrstil auf der Bahn bewegt hatte (A7 Höhe Hannover Anderten im August 2007 um ca. 02:00 Uhr morgens).
Wenn die Winterreifenregelung, wie sie seit dem 4. Dezember 2010 gilt, streng wörtlich verstanden werden soll, liefe das darauf hinaus, dass alle Verkehrsteilnehmer sehr viel häufiger wahrscheinlich ordnungswidrig unterwegs sind.

Im Unfall heißt das: Ordnungswidrigkeit (keine Winterreifen, obwohl eine der fünf Straßenbedingungen bestanden hat, und dadurch der Unfall); das bedeutet aber auch, dass Versicherungen zumindest versuchen werden, die Verteilung der Schuldfrage zum Nachteil der betroffenen Fahrer auszulegen ("Sie haben trotz gültiger Regelungen keine richtigen Reifen drauf gehabt; damit haben sie wenigstens grob fahrlässig gehandelt, weil sie damit hätten rechnen können und müssen, dass blablabla"). Die Rechtsstreitigkeiten sind im Grunde vorprogrammiert.

Für Motorradfahrer kommt für diese ganze Situation insgesamt sehr erschwerend dazu, dass es eben nicht selbstverständlich Winterreifen gibt; dafür gibt es zu viele unterschiedliche Abmaßungen, zu wenig Freigaben und angesichts der Saisonzulassungsmentalität auch keinen "interessanten" Markt für Reifenhersteller. Im Vergleich dazu können Autofahrer "zur Not" Ganzjahresreifen mit den entsprechenden Eigenschaften erwerben ...

Kurz und gut: Die Regelung macht unter Sicherheitsaspekten keinen Unsinn; aber diese Regelung berücksichtigt zu viele Faktoren nicht oder nicht genügend, was auf eine enorme Benachteiligung vieler Beteiligten hinausläuft.

Die aktuelle Petition

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin kein Gegner einer guten Regelung für "Winterreifen".

Also: Munter und oben bleiben.
Carlos
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Carlos
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Bender_74
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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Bender_74 »

hier der Link zu "§ 2 Begriffsbestimmungen" aus "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr"
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
Hallo Elli-Pirelli,
danke für die Hilfe. Diese Stelle zeigt, dass die deutsche Definition eines Kraftfahrzeugs doch einer gründlichen Überholung im Gegensatz zu der europäischen Definition bedarf.

Wenn ich das richtig interpretiere (ich gebe zu es ist ein Extrembeispiel, aber):

Ein Panzer z.B. ist "nicht dauerhaft spurgeführt", ein Landfahrzeug und wird durch "Maschinenkraft bewegt".

Selbst Kettenfahrzeuge dürften laut dieser Verordnung bei entsprechender Witterung also ausschliesslich mit Winter- bzw M&S-Symbol-Reifen betrieben werden. :shock:

:arrow: Das obige Beispiel zeigt, dass die deutsche Definition eines KFZ keinesfalls mit dem Gesetz zur Winterreifenpflicht in Einklang zu bringen ist.

Auch ich bin Befürworter einer VERNÜNFTIGEN Winterreifenregelung für Busse, PKW und LKW, aber dieses Gesetz (welches ja schon der 2. Versuch ist) gehört gekippt und neu ausgearbeitet!

Hier nochmal der LINK ZUR ONLINEPETITION gegen die Winterreifenpflicht für Zweiräder.

Eine gute Möglichkeit, Demokratie wahrzunehmen.!

:!: Ein weiteres Problem ist die im Gesetz erwähnte REIFGLÄTTE:
Reifglätte entsteht, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Taupunkt liegt und somit Luftfeuchtigkeit anfriert. Da Brücken nachts stärker abkühlen, ist hier die Gefahr von Reifglätte besonders groß
Quelle: wikipedia
Dieses Phänomen taucht im Winter, Frühling und Herbst auf Brücken auf und ist nicht auffällig erkennbar.
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Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von ville2k »

Hallo zusammen, Winterreifenpflicht hin und her langsam werd ich müde vom Lesen. Dass diese Ausgabe des Gesetzes hirnrissig (wenn im Grundgedanken auch gut gemeint) ist dürfte mittlerweile jedem Interessierten klar sein. Wohlgemerkt; jedem Interessierten. Wenn ich gerade in diesen ersten Tagen des Tauwetters auf die Straße schaue und sehe wie unzählige Rollerfahrer aus ihren Löchern kommen und breitbeinig im Schneckentempo die Fahrspuren blockieren wenn sie von geräumten Hauptstraßen in noch schneebedeckte Seitenstraßen abbiegen, sträuben sich mir die Haare und ich wünschte mir ein Fahrverbot für solche Kandidaten. Denen geht es am A... vorbei wofür wir kämpfen wollen
Zitat:
Eine gute Möglichkeit, Demokratie wahrzunehmen.!
@ Carsten, ein wahres Wort und schön dass Du so deutlich auf die laufende Petition verweist aber ich denke der Antragsteller wird scheitern, Ende der Zeichnungsfrist 27.01. und erst knapp 500 von 50.000 erwarteten Zeichnungen. Ich weiß nicht was der Antragsteller für einen Background hat aber so eine Nummer zieht man nicht alleine mit einem Klemmbrett untern Arm durch. Da müssen in kürzester Zeit mega viele Leute wachgerüttelt werden.
Meines Erachtens ist der Verweis auf „Enduro.Profile“ der Sache nicht dienlich da sie nur von wenigen Maschinen gefahren werden können. Die Entwicklung für neue Motorradreifen müsste in Richtung Allwetter-Ganzjahresreifen gehen um eine bezahlbare Alternative zu bekommen. Oder wollen wir zu den vielleicht neu entwickelten Superreifen noch passende Felgen kaufen und zweimal im Jahr die Prozedur des Reifenwechselns durchlaufen? Fakt ist dass die Physik bei Zweirädern bei Schnee, Eis und Reifglätte ganz anders greift als bei Vierrädern. Die Spekulation auf Winterreifen für Motorräder halte ich für genau so gefährlich wie das inkonsequente Gesetz zum Thema Fahren unter Alkoholeinfluss. (Ich bin für 0,0‰ dann gibt es kein schönrechnen mehr.)
Ich finde die motorisierten Zweiräder sollten aus diesem Gesetzestext komplett heraus genommen und LKWs zwingendermaßen verpflichtet werden.
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

ville2k@kilometerfresser.eu
Carlos

Re: Winterreifenpflicht auch für Motorräder

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Lust auf ein paar Gedankenspiele zur "Winterreifenpflicht"? Viel Spaß im P.S. dann.

Oben bleiben!

Carlos

Gedankenspiele "Winterreifenpflicht" - ihnen allen liegt die Frage zu Grunde, ob die "Winterreifenpflicht" verletzt worden ist. Die Fragen habe ich dabei in der Schwierigkeit immer weiter "erschwert". Als Kfz kommen Standard-Pkw ohne besondere Nutzung und Motorräder in Betracht:

Fall 1:
In der kalendarischen Winterzeit bei Glätte gerät ein Kfz in einen Unfall. Das Kfz ist nur mit "normalen" Reifen ausgestattet.

Fall 2:
In der kalendarischen Winterzeit gerät ein Kfz in einen Unfall. Die Straße ist zum Zeitpunkt des Unfalls absolut trocken. Das Kfz ist nur mit "normalen" Reifen ausgestattet.

Fall 3:
In der kalendarischen Winterzeit gerät ein Kfz in einen Unfall. Die Straße ist zum Zeitpunkt des Unfalls schneebedeckt. Die Reifen des Fahrzeugs tragen nicht die M+S Bezeichnung; ihr Profil ist jedoch tief und grob, und die Gummimischung ist vergleichsweise weich.

Fall 4:
Anfang Oktober gerät ein Kfz in einen Unfall. Der Unfall ereignet sich nach einem milden Tag in der stark abgekühlten Nacht mit dem ersten Rauhreif. Das Kfz ist zum Zeitpunkt des Unfalls mit normalen Reifen ausgestattet gewesen.

Fall 5 (In Anlehnung an die Warnungen von Bernt Spiegel in seinem Buch über Motorradübungen S. 25):
Zu Eisheiligen (Mai) ist der schleswig-holsteinische Unternehmer erstmalig in den Alpenausläufern auf einer Geschäftsreise; in seiner Heimat ist es schon länger ungewöhnlich mild, ja sogar warm. Sein Fahrzeug ist mit normalen Reifen ausgestattet. Als er über eine Passstraße die Täler wechselt, erreicht er ein Teil, das schattig ist, in welchem eine steife Brise weht und wo sich vor wenigen Minuten ein kurz Schauer über den Serpentinen ausgeschüttet hatte; durch die Gesamtumstände hat sich Glätte gebildet, durch die der Autofahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.

Fall 6:
Wie 5, aber hier ist der Unternehmer schon häufiger auf Geschäftsreisen gewesen; auch kannte er die Möglichkeit, dass es Glätte geben könnte; dennoch vertraut er auf seine neuwertigen "Sommerreifen".

Fall 7:
Wie Fall 5, nur Anfang Juni.

Fall 8:
Wie Fall 5, aber Reifen mit groben Profil.

Viel Spaß bei diesen Fällen!
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