Motorrad fällt um - kein Schadenersatz

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Bender_74
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Motorrad fällt um - kein Schadenersatz

Beitrag von Bender_74 »

Fällt ein bereits seit Tagen ordnungsgemäss abgesteltes Motorrad ohne ersichtlichen Grund auf ein Auto, kann der Autobesitzer keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Auch die Betriebsgefahr spielt keine Rolle, da sich nicht ausschließen lässt, dass z.B. ein plötzlicher Windstoß das Motorrad umgeworfen hat.

Landgericht Tübingen, Urteil v. 31.05.2010; AZ. 7 S 11/09
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