Verkehrskontrolle

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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ville2k
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Verkehrskontrolle

Beitrag von ville2k »

Die Geschichte
Biker kommt in Verkehrskontrolle, fährt rechts ran öffnet sein Visier(Klapphelm)
Polizist: Guten Tag mein Name ist xxxxxxx wir führen eine allgemeine Verkehrskontrolle durch.
Biker: Hallo ich bin xxxx xxxx. Biker stellt Motor ab ,klappt den Seitenständer aus und steht dann neben dem Bike
Polizist: Sie wissen warum wir sie angehalten haben?
Biker etwas verwundert: Hab ja kein Alzheimer, ja,weiß ich.
Polizist: So? Warum denn?
Biker: jetzt wirds aber wunderlich hier, darf ich den Helm absetzen? B blick sich weitläufig um.
P: Ich bitte darum. (geht einen Schritt zurück).
B: zieht den Helm ab legt ihn auf dem Tank/Lenker ab.
P: Und?
B: Was und?
P: Ich hatte sie was gefragt nachdem sie auf ihr angeblich nicht vorhandenes Alzheimer hingewiesen haben. Zeigen sie mir bitte Fahrzeugpapiere und Führerschein. Und nehmen sie bitte den Ohrhöhrer heraus dann klappts vielleicht auch mit der Verständigung.
B: Ja,scheint hier etwas länger zu dauern, bleib mal dran. B zieht den Ohrstöpsel raus und legt ihn über die Schulter. Er hat im gleichen Moment die Papiere zur Hand und überreicht sie dem Beamten.
B: die Verständigung klappt eigentlich ganz gut nur das Verständiss ist bei einem von uns beiden nicht up to date.
Böser, aber ganz böser Blick von P.
B: Sorry, aber sie haben mich gefragt ob ich wüßte warum sie mich angehalten haben obwohl sie zwei Sekunden vorher selbst gesagt haben dass es eine allgemeine VK ist. Was soll ich denn davon halten?
In dem Moment krächste es im Ohrhörer und P wurde mit einmal hektisch.
P: Beenden sie augenblicklich das Gespräch. Und zeigte auf den Ohrhörer.
B: Steckt Ohrhörer ins Ohr und meint :Hey Alter, der Kontrolleur will nicht dass Du mithörst, ich melde mich später.
Und legte auf.
Frage: Darf P das Beenden des Gespräches verlangen? Muss man eventuell sogar darauf hinweisen das Jemand mithört?
Was meint Ihr?
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Ingo

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Bender_74
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Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von Bender_74 »

Mir das Telefonieren verbieten kann er im Rahmen der AVK nicht, vermute ich. Da müsste schon Gefahr im Verzug sein oder der Verdacht einer Straftat vorliegen, um mir das Telefonieren verbieten zu können.
Darauf, dass jemand mithört muss ich nicht gesondert hinweisen denke ich.

Was ist des Rätsles Lösung?

Ist das ein realer Fall oder konstruiert?
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ville2k
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Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von ville2k »

Jeep, realer Fall. Aus Höflichkeit und Unwissenheit habe ich das Gespräch beendet. Ich habe mich im Nachhinein darüber geärgert dass man in manchen Situationen nicht schlagfertig genug ist. Fakt ist dass man keine Gespräche ohne das Wissen des Gegenübers aufzeichnen darf. Aber es hätte ja auch mein Rechtsbeistand am anderen Ende sein können. Letztendlich hat der Beamte sein Funkgerät ja auch standby. Ich finde das ist ein interessantes Thema und die Rechtslage wüsste ich schon gerne. Die Kontrolle hat außer den Hinweis auf die grenzwertigen Reifen nichts weiter ergeben. Soweit alles gut gegangen.
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Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von Buddyteam »

Spontan würde ich den Spieß eher umdrehen. Will heißen, wenn keine Gefahr in Verzug ist, besteht auch kein Grund, die Allgemeine Verkehrskontrolle "augenblicklich" durchzuführen.
Eine Aufforderung, sich unmittelbar nach Beendigung des Gesprächs zur Durchführung der Allgemeine Verkehrskontrolle zu Verfügung zu stellen, hätte vollends genügt. Die Aufforderung zur sofortigen Beendigung des Gesprächs empfinde ich hier eher als groben Eingriff in die Privatsphäre.
Es kommt nicht darauf an,
woher der Wind weht,
sondern wie Du die Segel setzt!
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ville2k
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Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von ville2k »

Die Aufforderung zur sofortigen Beendigung des Gesprächs empfinde ich hier eher als groben Eingriff in die Privatsphäre.
Sehe ich auch so, aber wie schon geschrieben bin ich als braver Staatsbürger der Aufforderung sofort nachgekommen. Die Frage ist nur ob ich das muss. Ich habe ja während der Kontrolle nicht mit meinem Kollegen gesprochen war also ganz bei der Sache der VK. Lediglich der Kollege befand sich hörender Weise im Handyhintergrund. Ich vergleich das mal mit einem Beifahrer, der hört doch auch während der Kontrolle zu. Weiß gar nicht warum der Polizist so nervös wurde, es war allerdings auch ein Jungspund, musste ein paar Mal bei seinem älteren Kollegen nachfragen.
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

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Carlos

Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Das ist eine sehr interessante Rechtsfrage.

Ein Eingriff in die Privatsphäre ist die Anordnung des Polizisten gewiss nicht, allenfalls in die allgemeine Handlungsfreiheit.

Und gewiss hat der Polizist in seiner zweiten Rolle als Privatperson auch einen Anspruch darauf, nicht "mitgehört" zu werden - vergleichbar etwa damit, dass jemand, der einen anderen anruft, einen Anspruch auf die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes hat und deshalb verlangen kann, dass niemand sonst das Gespräch mithört. Im Unterschied dazu tritt der Polizist aber nicht in der Funktion als Gesprächspartner, sondern als Funktionsträger auf, der eine allgemeine polizeiliche Aufgabe wahrnimmt.

Wahrscheinlich lässt sich über die berühmt-berüchtigte "präventive Generalklausel" des Sicherheits- und Ordnungsrechts etwas konstruieren. Danach darf ein Polizist jede Maßnahme anordnen, die dazu geeignet ist, Gefahren von der Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Hierbei wäre die Sicherheit und Ordnung dahin auszulegen, dass eine staatliche Veranstaltung - die Verkehrskontrolle - möglicherweise durch das laufende Telefongespräch "gefährdet" sein könnte. Eine Gefahr ist dann gegeben, wenn die Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten einer Person oder den Zustand einer Sache gestört werden könnte. Prinzipiell sehe ich dieses Risiko durchaus, weil sich der Polizist hier "gestört" fühlen könnte und daher seine Aufgabe nicht adäquat durchführen könnte.
ABER: Jede polizeiliche Maßnahme muss auch ermessensfehlerfrei sei - also geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und da habe ich meine Zweifel. Denn der Polizist hätte Dich auch zu Ende telefonieren lassen können, um im Anschluss daran seine Aufgabe auszuführen. Zugunsten des Polizisten spricht aber, dass er nicht beliebig lange warten braucht, bis Du "fertig" telefoniert hast. Deshalb sind beide Ergebnisse wohl möglich.

Kurzum: Die Anordnung, dass Du das Telefongespräch beenden solltest, würde einer gerichtlichen Kontrolle standhalten und daher wohl als rechtmäßig einzustufen sein.

Sorry.

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Carlos
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Re: Verkehrskontrolle

Beitrag von ville2k »

Hallo Carlos, vielen Dank für die Aufdröselung der Thematik. Zeigt es doch wieder mal wie facettenreich die deutsche Rechtssprechung sein kann. In so fern habe ich mir durch das Beenden des Gespräches wahrscheinlich einigen Ärger erspart, es kam durch den Ablauf dieser Kontrolle nämlich so langsam der Trotz in mir hoch.
Danke für die Hinweise.
Kurven ohne Ende wünscht,
Ingo

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