Rechtliche Themen und Bedeutung - für Leser und Schreiber

juristisches rund um das Motorrad und den Strassenverkehr
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Carlos

Rechtliche Themen und Bedeutung - für Leser und Schreiber

Beitrag von Carlos »

Hallo.

Mich kümmert immer wieder ein kleiner Gedanke, der hier im Forum noch nicht relevant wurde, der mich aber auf anderen Foren schon häufiger kopfschüttelnd zurückgelassen hat. Es betrifft das Verfassen von "rechts-schwangeren" Themen und den Gedankenaustausch darüber. Deshalb spreche ich an dieser Stelle eine kleine Handlungsempfehlung an, die sich an uns alle richtet.

Es mag eine Selbstverständlichkeit für viele sein, mag sich aber vielleicht auch eher im Schatten des Unbewussten sonnen ...

1. Für Lesende in diesem Forum oder speziell diesem Forum-Abschnitt "Recht und Verkehr" sei gesagt:

Wenn hier rechtliche Themen besprochen werden oder vor allem Urteile deutscher oder europäischer Gerichte wiedergegeben (und vielleicht besprochen) werden, dann erfüllt dies nicht den Tatbestand der Rechtsberatung und ersetzt diese vor allem nicht:

- Zum einen wäre das aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, weshalb sonst gerade die Forum-Betreiber in Schwierigkeiten geraten könnten (, was vermutlich niemand hier will).
- Zum anderen sind allgemeine rechtliche Ausführungen häufig hochgradig abstrakt und können alle Besonderheiten des sogenannten "konkreten Einzelfalls" nicht entsprechend würdigen.
- Des Weiteren sind gerade bei Urteilen vor allem zwei Dinge zu beachten:
- - Einerseits beziehen sich Urteile aller Gerichte stets auf konkrete Einzelfälle, die möglicherweise Besonderheiten aufweisen, die diese von anderen Fällen unterscheiden.
- - Andererseits fallen nicht wenige rechtliche Bewertungen in Gerichtsurteilen als "obiter dictum" - also als nebensächliche Rechtserwägungen, die für das eigentliche Urteil bestenfalls von untergeordneter Bedeutung sind - aus, weshalb solche Erwägungen selbst von den RichterInnen häufig verkürzt oder oberflächlich dargestellt werden.

2. Für diejenigen von uns, die hier entsprechende Themen eröffnen, bietet es sich an, solche Eröffnungs-Beiträge mit einem einfachen Einzeiler abzuschließen (kein MUSS, aber ein KANN) - zum Beispiel:
Dieser Beitrag ersetzt unter keinen Umständen eine Rechtsberatung und berücksichtigt mögliche abweichende rechtliche Bewertungen bzw. Besonderheiten im konkreten Einzefall nicht abschließend. Daher sind diese Ausführungen rechtlich unverbindlich. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
3. Deshalb ...

... bedeutet das, dass (das) Recht relativ ist und bleibt. Konkrete Handlungsempfehlungen in bestimmten Rechtsfragen für Foristen verbieten sich dementsprechend zwangsläufig.
Okokok ... Bisher gab es hier im Forum diesbezüglich keine Missverständnisse oder Diskussionen. Und das darf gerne so bleiben ... Und doch und außerdem ist die allgemeine Diskussion aus der "juristischen Laiensphäre" unschädlich, solange diese als solche erkennbar ist. :D /edit

Oben bleiben!
Carlos
Zuletzt geändert von Carlos am Di 14. Mai 2013, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Feinschliff, geringfügige Ergänzungen
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